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Tierseuchenkasse – Änderungen bei der Meldung des Pferdebestandes

Nachdem gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind, ist künftig nichtmehr der Eigentümer, sondern der Halter verpflichtet, seinen Tier- bzw. Pferdebestand der Hessischen Tierseuchenkasse zu melden.

Halter ist derjenige, bei dem das Pferd untergestellt ist, z.B. Pensionsstallbetreiber, Reiterhof, Reitverein…

Wir bitten um entsprechende Beachtung und Meldung des Pferdebestandes per 1. Januar für das jeweils laufende Jahr durch den Halter an die Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/94083-0, E-Mail: zentrale@hessischetierseuchenkasse.de.

Anmerkung:

Je Pferd ist für Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen (z.B. Infektiöse Anämie) und Tierkörperbeseitigung ein Jahresbeitrag von insgesamt 2,- € zu entrichten. Der Mindestbeitrag je Bestand beträgt aber 5,- €. Insgesamt betrachtet, bedeutet diese Umstellung des Meldeverfahrens eine wesentliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, da die Anzahl der Halter sehr viel niedriger ist, als die Anzahl der Eigentümer. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Pensionsstallbetreiber oder melden Sie Ihren Bestand selbst, wenn Sie einen eigenen Stall betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kuypers

Pferdesportverband Hessen
Wilhelmstr. 24
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8034-0
Fax: 02771/8034-20